In Schleswig wurde im Rahmen des Luftschutzes bereits ab Anfang/Mitte der 30er Jahre der Umbau von insgesamt 167 Kellerräumen zu Sammelschutzräumen geplant. Die größten öffentlichen Sammelschutzräume wurden in den alten Eiskellern (Bairische Brauerei Flensburger Straße 6, Schleswiger Brauhaus Lollfuß 76 und der Nissen-Brauerei, Fischrbückstraße 1) der einstigen Schleswiger Brauereien eingerichtet. Die Mehrzahl der geplanten Luftschutzräume waren lediglich Kellerräume, die mittels gas- und splittersicheren Türen und Blenden versehen vor Luftangriffen Schutz bieten sollten.

Der erste Keller im Stadttgebiet, der als Sammelschutzraum umgebaut und eingerichtet wurde, ist bis heute erhalten. Es handelt sich um den Gewölbekeller des damaligen Haithabu-Museums (Schärshof), dem heutigen Stadtmuseum in der Friedrichstraße 9-11.

Im Oktober 1936 stellte der Bürgermeister der Stadt Schleswig den Keller unter dem Haithabu-Museum für den luftschutzmäßigen Ausbau zur Verfügung. Es war zunächst geplant, in diesem LS-Keller einen Feuerlöschhalbzug, eine Polizeibereitschaft bestehend aus 10 Polizeibeamten und einen Sanitätstrupp, insgesamt 20 Personen, dort unterzubringen. Da in diesem Gewölbekeller insgesamt 5 Räume (Vorraum, 4 Schutzräume) vorhanden waren, sollten die anderen Räume als öffentliche Sammelschutzräume für den Stadtteil Friedrichsberg hergerichtet werden, so dass dort insgesamt ca.140 Personen (Stand 1936)  Schutz gefunden hätten.

 

Der Grundriss des Sammelschutzraumes unter dem Haithabu-Museum. Die Anlage verfügt über einen Außen- und einen Innenzugang, einen Vorraum, der als Gassschleuse vorgesehen war sowie 4 Schutzräumen. Planungsstand: Januar 1932.

 

 

Der Ausbau des Gewölbekellers zu Sammelschutzräumen wurde im September und Oktober 1938 vorgenommen. Die Kosten für diese Baumaßnahme betrugen 1850,-RM (Lohnanteil 650,-RM, Baustoffanteil 1200,-RM). Ob und in welchem Ausmaß diese Luftschutzeinrichtung verwendet wurde, geht aus der Aktenlage nicht hervor. Allgemein waren die Schutzräume in Schleswig jedoch schlecht ausgerüstet, so heißt es z.B. in dem Jahresbericht 1942/43 des Sicherheits- und Hilfsdienstes, der für den zivilen Luftschutz verantwortlich war:

“Die öffentlichen Luftschutzräume konnten im Winterhalbjahr wegen Kohlenknappheit nicht beheizt werden. Die elektrischen Geräte (Heizsonnen) konnten ihre Aufgabe nicht erfüllen. Eine Ausnahme machte der Schutzraum (Brauereikeller) Lollfuß 76, der täglich für eintretende Fälle (Sommer wie Winter) für Herrn Stadtbaumeister Hoffmann geheizt wurde. Für die LS-Rettungsstelle wurden weitere Anschaffungen gemacht. Selbige konnte bis Monat Dezember täglich, ab März wöchentlich einmal angeheizt werden.”

Für den Sammelschutzraum unter dem Haithabu-Museum sollte auch eine Telefonanlage angeschafft werden, aufgrund fehlender Mittel konnte diese Planung nicht umgesetzt werden.

 

 

Wenn es um die Bezeichnung von Luftschutzeinrichtungen geht, wurden teilweise falsche und irreführende Bezeichnungen verwendet. Entsprechend dem Erlass der Reichsminister der Luftfahrt, Hermann Göring, vom 14.Juni 1944 galten diese Definitionen bei LS-Anlagen:

1.) LS-Bunker: bombensichere LS-Raumanlagen, deren Schutzwirkung durch Beton mit Schutzbewehrung erzielt wird.

2.) LS-Stollen: bombensichere langgestreckte LS-Raumanlage, unter Erdgleiche, deren Schutzwirkung durch die Stärke der Überdeckung erzielt wird.

3.) LS-Keller: gas-, splitter- und trümmersichere LS-Raumanlage im Keller von Gebäuden.

4.) LS-Deckungsgräben: außerhalb von Gebäuden als überdeckter Graben angelegte LS-Raumanlage, die Schutz gegen Splitter und Detonationsstoß von Bomben bietet.

5.) LS-Rundbau: gas-, splitter- und trümmersichere LS-raumanlage außerhalb von Gebäuden, die errichtet wird, wenn geeignete Keller nicht vorhanden sind und der Bau eines LS-Deckungsgraben nicht möglich ist.

Nach meinen Kenntnissen waren alle Arten der genannten LS-Schutzanlagen in Schleswig vorhanden.

 

 

 

 

Besichtigung des Luftschutzkellers des Stadtmuseums im April 2008